Bundesgericht: Die Streichung der CS-Boni war rechtens
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Streichung der Boni ehemaliger Topkader der Credit Suisse rechtmässig war (RTS, 24 heures, 20 Minuten, RSI). Es hiess eine Beschwerde des Bundes und der UBS gut, die seit Mai 2023 hängig war, und hob ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf (RTS, 24 heures). Laut Le Temps verloren die Betroffenen im Schnitt 68'000 Franken Bonus bei einer durchschnittlichen Jahresvergütung von 1,4 Millionen. Die Massnahme sollte verhindern, dass die öffentliche Hilfe von 168 Milliarden Franken für unangemessene Prämien verwendet wird (Le Temps). Das Urteil wurde am Donnerstag veröffentlicht (RTS).
Das Urteil klärt, dass der Bund bei der Rettung der Bank in die Vergütung eingreifen durfte. Es setzt einen Massstab für künftige Rettungen.
Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist es ein Signal, dass staatliche Hilfe an Bedingungen geknüpft werden kann. Direkte finanzielle Folgen für Sie nennen unsere Quellen nicht.
Wer von staatlicher Hilfe profitiere, dürfe keine Boni erhalten (sinngemäss die Linie des Bundes).
Die Betroffenen hatten sich gegen den Eingriff in ihre Vergütung gewehrt und waren vor dem Bundesverwaltungsgericht zunächst erfolgreich (RTS).
Gesichert ist der Entscheid des Bundesgerichts. Die Höhe der Boni stammt von Le Temps. Offen ist, ob die Betroffenen weitere Schritte unternehmen. Wir achten auf Reaktionen der Unterlegenen.
DailyDrop Ausgabe Schweiz Nr. 12 · Morgenausgabe · Fr., 16. Okt. 2026