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Zürcher Obergericht verschärft die Strafe für einen Vergewaltiger auf 14,5 Jahre Freiheitsstrafe

Das Zürcher Obergericht hat die Strafe für einen 30-jährigen rumänischen Bauarbeiter wegen zweier Vergewaltigungen auf 14,5 Jahre Freiheitsstrafe verschärft (Watson, NZZ, Tele Züri). Das Bezirksgericht Hinwil hatte im April 2025 13 Jahre und eine Landesverweisung von 15 Jahren verhängt. Die Taten betreffen eine 23-jährige Frau nach der Chilbi in Wetzikon im August 2022 und eine 63-jährige Frau in einem Wald in Wädenswil im Februar 2023. Der Mann ist geständig, seine DNA wurde bei beiden Opfern sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Jahre und eine Verwahrung verlangt; das Gericht ordnete keine Verwahrung an. Der Richter nannte die Taten laut NZZ «den Albtraum jeder Frau, die draussen in der Natur allein unterwegs ist». Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Berufungsgerichte prüfen, ob die Strafe der Schwere der Tat entspricht. Die Verschärfung um 1,5 Jahre zeigt, dass das Obergericht die erste Strafe als zu mild einstufte, ohne dem Antrag auf Verwahrung zu folgen.

Betroffene von Sexualdelikten finden Unterstützung bei den kantonalen Opferhilfestellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft forderte mit 18 Jahren und Verwahrung eine deutlich höhere Strafe, weil sie die Gefahr weiterer Taten sah. Sie argumentiert, der Schutz der Öffentlichkeit rechtfertige eine Verwahrung.

Das Gericht blieb unter dem Antrag und verneinte eine Verwahrung. Es ging von einer langen Freiheitsstrafe und anschliessender Landesverweisung von 15 Jahren als ausreichender Antwort aus.

Bestätigt sind 14,5 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis, aber keine Verwahrung. Offen ist, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird. Zu beobachten sind eine Berufung und die schriftliche Begründung.

DailyDrop Ausgabe Schweiz Nr. 16 · Morgenausgabe · Di., 20. Okt. 2026

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