Landgericht Frankfurt untersagt Google Luftbilder eines Privatgrundstücks, wenn der Eigentümer widerspricht
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Luftbilder eines Privatgrundstücks bei Google Earth und Google Maps gelöscht werden müssen, wenn der Eigentümer widerspricht (Zeit Online, Handelsblatt, Spiegel, hessenschau). Kläger war ein Familienvater, der sein Haus bei Street View bereits hatte unkenntlich machen lassen. Das Gericht hielt die verdeckt aus großer Höhe aufgenommenen Bilder für einen erheblichen Eingriff. Das Aktenzeichen lautet 2-03 O 388/25. Das Urteil ist nach den Berichten nicht rechtskräftig.
Das Urteil betrifft die Abwägung zwischen Informationsinteresse und Privatsphäre. Luftbilder erfassen Bereiche, die von der Straße aus nicht sichtbar sind.
Eigentümer in Deutschland können sich auf die Entscheidung berufen, wenn sie Luftbilder ihres Grundstücks entfernen lassen wollen. Verbindlich ist sie jedoch nur für den entschiedenen Fall.
Datenschützer sehen im Urteil eine Stärkung der Privatsphäre gegenüber großen Kartenanbietern.
Google kann Berufung einlegen; ein früheres Urteil des Landgerichts Itzehoe von 2020 wies eine ähnliche Klage ab, wie WinFuture berichtet.
Bestätigt ist das Urteil des Landgerichts. Offen bleibt, ob Google in Berufung geht. Heute zu beobachten: eine Stellungnahme von Google.
DailyDrop Ausgabe Deutschland Nr. 17 · Morgenausgabe · Mi., 21. Okt. 2026