Recht · Steuern · Presse ✓ 5 Medien · Urteil nicht vor Herbst erwartet

Karlsruhe prüft ab Montag die Erbschaftsteuer: Dürfen Firmenerben weniger zahlen als alle anderen?

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab Montag über die Erbschaftsteuer (Spiegel, LTO, Epoch Times, Freitag, Finanzwende). Der Bundesfinanzhof hält die Verschonung von Betriebsvermögen für verfassungswidrig; ein zweites Verfahren kommt von der bayerischen Landesregierung und betrifft die Freibeträge. Die Ausnahmen für Firmenerben kosteten 2024 etwa 8,8 Milliarden Euro. Ifo-Chef Fuest fordert niedrigere Sätze und weniger Ausnahmen, die Familienunternehmer warnen vor Folgen für Arbeitsplätze.

Das Urteil kann die Steuerlast von Erben und Firmen neu ordnen. Die Politik muss dann ein neues Gesetz machen.

Wer ein Unternehmen oder eine Immobilie erbt oder vererben will, sollte das Urteil im Herbst abwarten, bevor er Entscheidungen trifft.

Wer einen Betrieb erbt, braucht Schonung, sonst gehen Arbeitsplätze verloren.

Wer ein Unternehmen erbt, darf nicht weniger zahlen als jemand, der ein Haus erbt; die Privilegien sind ungerecht.

Karlsruhe hat die Erbschaftsteuer schon mehrmals gekippt. Wir achten darauf, ob die Richter Fristen setzen und wie die Koalition reagiert.

DailyDrop Ausgabe Deutschland Nr. 7 · Morgenausgabe · So., 11. Okt. 2026

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