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Volksanwaltschaft verlangt Gesetz für „Auszeit-WGs“

Im Streit um den Umgang mit Intensivtätern unter 14 Jahren fordert nun auch die Volksanwaltschaft rasch eine klare Rechtsgrundlage für Einrichtungen nach dem Vorbild der Wiener „Auszeit-WG“ (Salzburger Nachrichten, ORF, Kurier). Die derzeitige Lage sei nicht zielführend, hieß es. Das Justizministerium will laut Kurier im Herbst einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Unter 14-Jährige sind strafunmündig und können nicht verurteilt werden. Ohne Rechtsgrundlage ist unklar, was mit Kindern geschieht, die wiederholt schwere Taten begehen.

Das Thema betrifft Schulen, Jugendämter und Gemeinden. Wann ein Gesetz kommt, ist offen.

Die Volksanwaltschaft sagt, die derzeitige Lage sei nicht zielführend, und verlangt eine klare Rechtsgrundlage.

Entscheidend ist, was im Entwurf steht, vor allem Dauer, Aufsicht und Rechtsmittel.

DailyDrop Ausgabe Österreich Nr. 10 · Morgenausgabe · Mi., 14. Okt. 2026

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